Animal-Sharing – Wenn man Tiere auf Zeit versorgt
Man möchte gern ein Tier, muss aber halbtags oder an drei Tagen in der Woche arbeiten. Wohin in dieser Zeit mit dem Hund? Auch hat man nicht immer Lust, am Wochenende früh aufzustehen, will mal einen Ausflug ohne Hund machen und Kino, Museum oder Parks besuchen, in denen Hunde nicht erlaubt sind.
Oder man hat zwei Meerschweinchen, die sich gut verstehen und glücklich scheinen, und auf einmal stirbt eins davon. Man weiß genau, dass man eigentlich danach keine Meerschweinchen mehr halten möchte. Aber die Tiere dürfen nicht alleine bleiben, weil sie sehr gesellig sind.
Man hat ein Pferd in Offenstallhaltung, das ganz alleine auf der Weide steht – fatal für ein Herdentier.
Wenn das Tier, das man pflegt, jemand anderem gehört
In all diesen Fällen kann das Animal-Sharing helfen. Es ist möglich, einen Hundebesitzer zu finden, der auf Zeit seinen Hund mit einer anderen Person „teilen“ kann. Hier sind natürlich Absprachen nötig, zu welchen Zeiten der Hund bei wem ist, und manchmal auch darüber, wie der Hund bewegt wird. Schließlich sollte er nicht an zwei Tagen hintereinander 25 Kilometer laufen, nur weil seine beiden Menschen nicht darüber gesprochen haben. Ein Hund kann sich darauf einstellen, dass zwei Rudel mit teilweise unterschiedlichen Regeln vorherrschen. Für die Menschen bedeutet das, dass sie auch ein Leben ohne Hund haben, für den Hund, dass er immer gut versorgt und unterhalten wird.
In der Schweiz ist es verboten, Meerschweinchen einzeln zu halten. Hier gibt es Vermittlungsstellen für Meerschweinchen, die auf Zeit verliehen werden, wenn ein Tier aus Schicksalsgründen einzeln lebt. Wenn das eigene Tier verstirbt, kann das Leihmeerschweinchen zurückgegeben werden. Auch in Deutschland gibt es mittlerweile eine solche Möglichkeit.
Bei einem alleinstehenden Pferd kann man über Anzeigen und Mund-zu-Mund-Propaganda je nach Weidegröße ein weiteres oder mehrere Pferde akquirieren, deren Besitzer über die Stellmöglichkeit bestimmt sehr froh sind.